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Wartezimmer

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Die Tarife entsprechen der GebüH2010.

Als Mitglied einer privaten Krankenkasse bekommen Sie die Behandlung in der Regel erstattet. Klären Sie dieses bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung einer Behandlung durch Heilpraktiker. Es besteht aber die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker, welche je nach Vertrag und Gesellschaft die Kosten anteilig übernimmt.

Seit 2012 erstatten gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Osteopathie Behandlungen. Erkundigen Sie sich am besten ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse.